Um- und Anbauten, Barrierefreiheit
Kurz und knapp
- Alle Sanierungsmaßnahmen sollten Sie ganzheitlich planen – so lassen sich Kosten sparen.
- Mit Um- und Anbauten können Sie ein Gebäude Ihren Wünschen anpassen und beispielsweise zusätzlichen Wohnraum schaffen.
- Mit Maßnahmen zum Wärme-, Brand- und Schallschutz sowie zu mehr Belichtung erfüllen Sie aktuelle Standards und steigern den Wohnkomfort.
- Barrierefreie Wohnsituationen gewinnen an Bedeutung – nicht nur für Sie als Bewohner, sondern auch bei Vermietung oder Verkauf.
An was muss man beim Sanieren alles denken?
Neben energetischen Sanierungsmaßnahmen sollten Sie auch über andere Baumaßnahmen nachdenken. Gibt es Probleme, die beseitigt werden müssen? Wie wollen Sie in den nächsten Jahren in Ihrem Gebäude leben? Steht eine Wohnraumerweiterung an oder wollen Sie Ihr Gebäude mit mehreren Generationen nutzen? Möchten Sie die Wohnung altersgerecht umbauen? Ein ganzheitliches Konzept schließt die energetische Sanierung, Aus- oder Umbauten und Instandhaltungsmaßnahmen bis hin zur Wahl von nachhaltigen Baustoffen mit ein und spart unterm Strich Kosten.
Bei Anbauten oder größeren Veränderungen der Gebäudehülle ist eine Baugenehmigung erforderlich, die Sie gemeinsam mit einer Planerin oder einem Planer beim Baurechtsamt der Kommune beantragen müssen.
Welche Aus- oder Umbauten stehen an?
Wollen Sie das Dachgeschoss ausbauen? Gerade wenn das Dach saniert und gedämmt werden muss, lässt sich das einfach verbinden. Zu diesem Zeitpunkt können Sie die Lage der Fenster und den Aufbau des Daches ohne großen Mehraufwand ändern. Für die neue Nutzung müssen meist auch zusätzliche Leitungen und Heizflächen installiert werden. Dies sollten Sie bei einem anstehenden Heizungstausch berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn Sie den Wohnraum durch einen Anbau erweitern wollen. An- und Umbauten müssen die Vorgaben des geltenden Bebauungsplans und der Landesbauordnung einhalten. Anbauten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Muss man das Tragwerk prüfen?
Wenn von einem geplanten Umbau tragende Gebäudeteile betroffen sind, muss eine statische Prüfung erfolgen und ggf. nachgebessert werden. Für die Beurteilung des Tragwerks und der Statik bei Umbaumaßnahmen brauchen Sie unbedingt eine Expertin oder einen Experten. Deren Aufgabe ist es dann üblicherweise, die bestehende Gesamtkonstruktion mit möglichst wenigen Eingriffen so zu verändern, dass unverhältnismäßige Kosten gespart und Folgeschäden vermieden werden.
Was ist mit dem Brand- und Schallschutz?
Bei älteren Gebäuden sind der Brand- und Schallschutz meist nicht auf dem aktuellen Niveau. Bei einer Sanierung können Sie bestehende Standards prüfen und Missstände beheben. Sobald eine Genehmigung erforderlich ist, müssen Sie die rechtlichen Vorgaben aus Bebauungsplan und Landesbauordnung einhalten.
Während der Schallschutz bei älteren Gebäuden nur sehr bedingt nachrüstbar, spielen beim Brandschutz vor allem die Fluchtwege eine große Rolle: Bauen Sie in Keller- oder Dachräume neue Wohnräume ein, muss auch aus diesen die Personenflucht über einen zweiten Rettungsweg sichergestellt sein: Brüstungshöhen, Fenstergrößen, Freiraum vor den Fenstern und Fensterhöhenlagen müssen mit bedacht werden.
Was muss man bei der Barrierefreiheit beachten?
Der demografische Wandel wird eine zunehmende Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum mit sich bringen. Barrierefreiheit ist allerdings nicht gesetzlich definiert. Die genaueste Definition, die es gibt, entstammt der DIN-Norm 18040.
Sie können die für Sie ausreichende Barrierearmut eines Gebäudes selbst definieren: Ist überall ausreichend Platz für einen Rollstuhl? Sind die Türen und Durchgänge breit genug? Kommen Sie sitzend an Fenstergriffe und Schalter? Sie müssen die Barrierefreiheit auch nicht sofort und vollständig umsetzen. Sinnvoll ist aber, diese Punkte bei anstehenden Sanierungen von vornherein zu berücksichtigen – und dazu brauchen Sie Expertise.
Besonderes Augenmerk sollten Sie auf das Badezimmer, Treppenaufgänge und Schwellen legen. Auch eine Sitzgelegenheit vor der Haustüre kann den Alltag erleichtern. Und schließlich gibt es auch technische Elemente wie beispielsweise eine Gegensprechanlage mit Videofunktion, die die Eigenständigkeit im Alter länger ermöglichen.
Die Bewegungsfläche vor Türen sollte für einen Rollstuhl 1,5 x 1,5 Meter und für einen Rollator 1,2 x 1,2 Meter betragen. Die Durchgangsbreite von Türen liegt für Rollstühle bei 90 Zentimetern. Schalter, Tür- und Fenstergriffe sollten nicht höher als 1,05 Meter angebracht sein. Badezimmer- und WC-Türen sollten nach außen aufgehen und von außen zu entriegeln sein.
Für Baumaßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen, gibt es Förderangebote der KfW – auch für deren Planung. Weitere Finanzierungshilfen bietet die Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg im Rahmen einer Zusatzförderung an. Umbauten zur Barrierearmut sind davon allerdings nicht automatisch erfasst, weil einige Förderprogramme sich an der DIN 18040 anlehnen, deren Umsetzung in vielen Bestandsgebäuden häufig zu aufwendig werden.
Weiterführende Links
- Mehr zum Umbauen im Altbau
Architektenkammer Baden-Württemberg - Mehr zu Baugenehmigungsverfahren in Baden-Württemberg
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg - Kommunale Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg - Mehr zu Schall- und Brandschutz
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg - Mehr zum barrierefreien Umbauen
Architektenkammer Baden-Württemberg - KfW-Förderung für altersgerechtes Umbauen
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau