Kauf und Übergabe
Einführung
Wer ein Haus kauft, muss einen Kaufprozess durchlaufen. Soweit ein Immobilienkaufvertrag Verbindlichkeit erlangen soll, muss er von einem Notar oder einer Notarin beurkundet werden.
Sie können das Notariat mit unterschiedlichen Leistungen beauftragen: Zunächst erstellt es den Vertragsentwurf und lässt ihn den beteiligten Parteien zukommen. Soweit die Vertragsparteien dies möchten, wird in einem zweiten Schritt der eigentliche Beurkundungstermin durchgeführt, umgangssprachlich Notartermin, an dessen Ende der Vertrag im Normalfall von den Vertragsparteien und dem Notar oder der Notarin unterzeichnet wird.
Soweit das Notariat auch mit dem Vollzug des Vertrags – oder Teilen davon – beauftragt ist, kümmert es sich auch um die Kontrolle der Zahlung, die Anträge an das Grundbuchamt, wie etwa zur Auflassungsvormerkung und der Grundpfandsicherung, sowie final um die Überwachung der Eigentumsumschreibung.