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Kauf und Übergabe

Einführung

Wer eine Immobilie erbt, kann sich mit einem Erbschein oder Testament als neuer Eigentümer legitimieren. Wer ein Haus kauft, muss noch den Kaufprozess durchlaufen. Die Abwicklung eines Immobilienkaufs erfolgt durch eine Notarin oder einen Notar. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass bei diesen häufig sehr wichtigen Entscheidungen alles mit rechten Dingen zugeht. Die dafür fälligen Notargebühren sind gesetzlich auf 1,5 Prozent des Kaufpreises festgelegt.

Die Arbeit des Notariats ist in drei Phasen aufgeteilt: Zunächst erstellt es den Vertragsentwurf und lässt ihn den beteiligten Parteien zukommen. Im zweiten Schritt findet der eigentliche Beurkundungstermin, umgangssprachlich Notartermin, statt, an dessen Ende der Vertrag im Normalfall unterzeichnet wird. Schließlich wickelt das Notariat den Vertrag ab.

Erst wenn alle rechtlichen und finanziellen Dinge geregelt sind, kommt es zur Übergabe des Gebäudes.

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