Ausführungsplanung und Eigenleistung
Kurz und knapp
- In der Ausführungsplanung wird die Sanierung im Detail geplant. Sie ist die Grundlage, mit der alle am Bau Beteiligten arbeiten.
- Eigenleistungen sind möglich, müssen jedoch wohl bedacht sein.
- Die Modernisierung kann in mehreren Bauabschnitten erfolgen.
Was ist eine Ausführungsplanung?
Wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen und wie diese finanziert werden, geht es in die detailliertere Planung.
Die Ausführungsplanung beinhaltet die planerische Detailbeschreibung Ihrer Wünsche. Sie ist die Grundlage einer erfolgreichen Umsetzung und ermöglicht ein gemeinsames, abgestimmtes Vorgehen der unterschiedlichen am Bau beteiligten Gewerke. Jedes Geschoss, jedes Bauteil und jeder Anschluss wird detailliert und, soweit erforderlich, zeichnerisch erfasst, so dass alle Gewerke damit arbeiten können. Außerdem entscheiden Sie über Materialien, Oberflächen und Qualitäten.
Was kann ich in Eigenleistung erbringen?
Manche Arbeiten wie zum Beispiel Schleifen, Streichen oder die Dämmung der Kellerdecke können Sie in Eigenleistung erbringen. Viele verbinden damit die Chance, Geld zu sparen. Doch dies ist nicht immer der Fall. Klären Sie vorab, wie viel Know-how Sie oder Ihre privaten Unterstützerinnen und Unterstützer tatsächlich haben und wie flexibel Sie die Arbeiten ausführen können.
Wichtig ist: Der Bauablauf sollte durch die Eigenleistung nicht unterbrochen oder behindert werden. Daher bieten sich vor allem Maßnahmen an, die am Ende der Modernisierung stehen, zum Beispiel die Oberflächen bei Böden, Wänden und Decken, oder Arbeiten, die zeitlich komplett entkoppelt werden können, wie etwa die Dämmung der Kellerdecke.
Für viele Maßnahmen gilt zudem, dass sie nur gefördert werden, wenn sie von Fachbetrieben ausgeführt oder die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen bestätigt wird. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten wie Arbeiten auf einem Steildach oder an der Elektrik sollten generell nur durch zugelassene Handwerksunternehmen ausgeführt werden. Bedenken Sie auch Fragen der Gewährleistung: Sollten später Schäden, zum Beispiel an der Abdichtung oder Rohrleitungen, auftreten, sind Sie im Falle der Eigenleistung selbst verantwortlich und haften entsprechend.
Helfen Ihnen Bekannte und Freunde bei der Eigenleistung, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine entsprechende Bauhelferunfallversicherung bei der Bauberufsgenossenschaft abzuschließen. Für sich selber sollten Sie eine Unfallversicherung abschließen.
Weiterführende Links
- Mehr zur Ausführungsplanung
Wikipedia - Mehr zur Eigenleistung
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG