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Dokumentation und Wartung

Kurz und knapp

  • Im Rahmen der Dokumentation erhalten Sie v. a. von den technischen Gewerken Revisionsunterlagen, wenn das vertraglich vereinbart ist, die zukünftige Installationen, Reparaturen oder Ergänzungen erheblich erleichtern.
  • Bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen bestätigen Ihnen die ausführenden Handwerksbetriebe die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in einer Unternehmererklärung, wenn das vertraglich vereinbart ist.
  • Für abgerufene Fördermittel müssen Sie Verwendungsnachweise einreichen.
  • Bei energetischen Sanierungen muss im Anschluss ein Energieausweis erstellt werden.
  • Beim Heizungstausch müssen Sie in Baden-Württemberg die Erfüllung des Erneuerbare Wärme-Gesetzes nachweisen, zukünftig sogar die deutlich strengeren Vorgaben des Gebäude-Energie-Gesetzes auf Bundesebene.
  • Vor allem technische Anlagen müssen regelmäßig gewartet werden, zum Beispiel die Heizungs- oder Lüftungsanlage oder diverse Sanitärinstallationen wie Frischwasserfilter.

Welche Dokumentationen und Nachweise sind erforderlich?

Mit der Abnahme sollten Handwerker vor allem der installationstechnischen Gewerke alle für den Betrieb des Gebäudes erforderlichen Unterlagen zur Dokumentation, vor allem Revisionspläne, Anlagenschemata und technische Datenblätter, Montage- und Bedienungsanleitungen mit Ersatzteilhinweisen oder Einbaulisten übergeben. Weiterhin wichtig sind Protokolle (Druck- und Dichtigkeitsprüfungen), Zulassungsbescheinigungen, Wartungsanleitungen und ggf. -verträge.

Zusätzlich werden neben der Dokumentation Nachweise für Förderungen oder Gesetzeserfüllungen übergeben, wenn das vertraglich vereinbart ist. Fachunternehmer- bzw. Konformitätsbescheinigungen weisen nach, ob Bauteilaufbauten oder Materialqualitäten wie geplant ausgeführt wurden, zum Beispiel der Nachweis über den hydraulischen Abgleich oder die Bezirksschornsteinfegerbescheinigung.

Nachweise müssen Sie bei Ein- und Zweifamilienhäusern mindestens fünf Jahre aufbewahren und auf Verlangen der zuständigen Baurechtsbehörde vorlegen. Bei Mehrfamilienhäusern müssen Sie die Unternehmererklärung unverzüglich von sich aus einreichen.

 

Welche Nachweise braucht man für energetische Sanierungsmaßnahmen?

Welche Nachweise braucht man für energetische Sanierungsmaßnahmen?

Wurden mehrere energetische Maßnahmen umgesetzt und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen über einen rechnerischen Gesamtnachweis erbracht, müssen Sie einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs erstellen lassen. Auch diesen müssen Sie auf Verlangen der zuständigen Baurechtsbehörde vorlegen beziehungsweise bei Mehrfamilienhäusern unverzüglich von sich aus einreichen.

Haben Sie Fördermittel beantragt, müssen Sie bei der Bewilligungsstelle entsprechende Verwendungsnachweise einreichen. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen.

Wurde die Heizung ausgetauscht, müssen Sie in Baden-Württemberg die Erfüllung des Erneuerbare Wärme-Gesetzes nachweisen. Hierfür ist ein entsprechendes Formular von Ihnen und dem Sachverständigen zu unterzeichnen und im Regelfall innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der Heizung bei der zuständigen Baurechtsbehörde einzureichen.

Sobald das Gebäude-Energie-Gesetz greift, muss ein rechnerischer Nachweis der neuen Heizungsanlage – und damit auch deren Betriebsanteil mit erneuerbare Energien – durch eine qualifizierte Fachperson vor Inbetriebnahme erfolgen. Dieser Nachweis muss dann mindestens 10 Jahre lang durch den Eigentümer aufgehoben werden.

Im Falle von warmwasserführenden Heizungssystemen ist bei einem Wechsel von Anlagenteilen grundsätzlich ein hydraulischer Abgleich wichtig, um einen optimalen Betrieb auch der Warmwasserverteilung zu ermöglichen.

Was muss bei einem Gebäude gewartet werden?

Jedes Gebäude braucht ausreichend Pflege und regelmäßige Wartung. So können Schäden durch verstopfte oder beschädigte Entwässerungssysteme entstehen. Kontrollieren Sie daher regelmäßig, ob die Dachrinnen und Bodeneinläufe frei von Blättern sind und das Wasser ungehindert ablaufen kann. Denken Sie dabei auch an die Kellerlichtschächte, falls diese an ein Entwässerungssystem angeschlossen sind.

Bevor die Heizsaison beginnt, sollten Sie die Heizkörper entlüften. Schalten Sie hierfür die Heizungspumpe ab, damit die Flüssigkeit im Heizkreislauf zum Stillstand kommt. Mit einem Entlüfterschlüssel können Sie die Luft entweichen lassen. Prüfen Sie auch, ob Wasser im Heizkreislauf nachgefüllt werden muss. Das können Sie an der Druckanzeige am Heizkessel erkennen. Nur bei ausreichendem Betriebsdruck ist die gleichmäßige Wärmeverteilung sichergestellt.

Auch Filter müssen regelmäßig gereinigt oder erneuert werden. Alle Filter, ob beim Wasser oder der Lüftung sollen Verunreinigungen zurückzuhalten. Ist der Filter gesättigt, ist dies nicht mehr möglich. Machen Sie sich eine Liste und sorgen Sie für eine regelmäßige Wartung.

Moderne und technisch anspruchsvolle Heizungsanlagen sollten Sie mindestens alle zwei Jahre vom Fachbetrieb warten lassen.

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