Logo der Website haus-kaufen-erben.de: Symbol eines Hauses liegt über einer Sprechblase. Beide bestehen aus organge farbenen Linien. Rechts daneben in großer Schrift steht HAUS und darunter Kaufen | Erben.

Dokumentation und Wartung

Kurz und knapp

  • Im Rahmen der Dokumentation erhalten Sie v.a. von den technischen Gewerken Revisionsunterlagen, die zukünftige Installationen, Reparaturen oder Ergänzungen erheblich erleichtern.
  • Bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen bestätigen Ihnen die ausführenden Handwerksbetriebe die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in einer Unternehmererklärung.
  • Für abgerufene Fördermittel müssen Sie Verwendungsnachweise einreichen.
  • Bei energetischen Sanierungen muss im Anschluss ein Energieausweis erstellt werden.
  • Beim Heizungstausch müssen Sie in Baden-Württemberg die Erfüllung des Erneuerbare Wärme-Gesetzes nachweisen.
  • Vor allem technische Anlagen müssen regelmäßig gewartet werden, zum Beispiel die Heizungs- oder Lüftungsanlage oder diverse Sanitärinstallationen wie Frischwasserfilter.

Welche Dokumentationen und Nachweise sind erforderlich?

Mit der Abnahme übergeben vor allem die technischen Gewerke alle für den Betrieb des Gebäudes erforderlichen Unterlagen zur Dokumentation, vor allem Revisionspläne, Anlagenschemata und technischen Datenblätter, Montage- und Bedienungsanleitungen mit Ersatzteilhinweisen oder Einbaulisten. Weiterhin wichtig sind Protokolle (Druck- und Dichtigkeitsprüfungen), Zulassungsbescheinigungen, Wartungsanleitungen und ggf. -verträge.

Zusätzlich werden neben der Dokumentation Nachweise für Förderungen oder Gesetzeserfüllungen übergeben. Fachunternehmer- bzw. Konformitätsbescheinigungen weisen nach, ob Bauteilaufbauten oder Materialqualitäten wie geplant ausgeführt wurden, zum Beispiel der Nachweis über den hydraulischen Abgleich oder die Bezirksschornsteinfegerbescheinigung.

Nachweise müssen Sie bei Ein- und Zweifamilienhäusern mindestens fünf Jahre aufbewahren und auf Verlangen der Unteren Baurechtsbehörde vorlegen. Bei Mehrfamilienhäusern müssen Sie die Unternehmererklärung unverzüglich einreichen.

Welche Nachweise braucht man für energetische Sanierungsmaßnahmen?

Wurden mehrere energetische Maßnahmen umgesetzt und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen über einen rechnerischen Gesamtnachweis erbracht, müssen Sie einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs erstellen lassen. Auch diesen müssen Sie auf Verlangen der Unteren Baurechtsbehörde vorlegen beziehungsweise bei Mehrfamilienhäusern unverzüglich einreichen.

Haben Sie Fördermittel beantragt, müssen Sie bei der Bewilligungsstelle entsprechende Verwendungsnachweise einreichen. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen.

Wurde die Heizung ausgetauscht, müssen Sie in Baden-Württemberg die Erfüllung des Erneuerbare Wärme-Gesetzes nachweisen. Hierfür ist ein entsprechendes Formular von Ihnen und dem Sachverständigen zu unterzeichnen und im Regelfall innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der Heizung bei der zuständigen Baurechtsbehörde einzureichen.

Im Fall der Heizungserneuerung oder bei Dämmmaßnahmen, die die Heizlast um mehr als 25 Prozent reduzieren, muss zusätzlich die Durchführung des hydraulischen Abgleichs bestätigt werden.

Was muss bei einem Gebäude gewartet werden?

Jedes Gebäude braucht ausreichend Pflege und regelmäßige Wartung. So können Schäden durch verstopfte oder beschädigte Entwässerungssysteme entstehen. Kontrollieren Sie daher regelmäßig, ob die Dachrinnen und Bodeneinläufe frei von Blättern sind und das Wasser ungehindert ablaufen kann. Denken Sie dabei auch an die Kellerlichtschächte, falls diese an ein Entwässerungssystem angeschlossen sind.

Bevor die Heizsaison beginnt, sollten Sie die Heizkörper entlüften. Schalten Sie hierfür die Heizungspumpe ab, damit die Flüssigkeit im Heizkreislauf zum Stillstand kommt. Mit einem Entlüfterschlüssel können Sie die Luft entweichen lassen. Prüfen Sie auch, ob Wasser im Heizkreislauf nachgefüllt werden muss. Das können Sie an der Druckanzeige am Heizkessel erkennen. Nur bei ausreichendem Betriebsdruck ist die gleichmäßige Wärmeverteilung sichergestellt.

Auch Filter müssen regelmäßig gereinigt oder erneuert werden. Alle Filter, ob beim Wasser oder der Lüftung sollen Verunreinigungen zurückzuhalten. Ist der Filter gesättigt, ist dies nicht mehr möglich. Machen Sie sich eine Liste und sorgen Sie für eine regelmäßige Wartung.

Moderne und technisch anspruchsvolle Heizungsanlagen sollten Sie mindestens alle zwei Jahre vom Fachbetrieb warten lassen.

Weiterführende Links

Schwarzes Icon eines Stiftes. Es steht für den Bereich "Meine Notizen" zu einer Seite.

Meine Notizen

0 von 1500 Zeichen
War diese Information hilfreich?
Ja Nein
BauleitungZusammenfassung: Planung und Umsetzung