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Grobplanung

Kurz und knapp

  • Alles in einem Zug oder in Einzelschritten – je nach Zeitfenster und finanzieller Lage ist beides möglich.
  • Fachleute aus Architektur oder Energieberatung sind bei komplexen Sanierungen unverzichtbar.
  • Das energetische Konzept und die Baubegleitung energetischer Maßnahmen durch Energieberater werden staatlich gefördert.
  • Handwerker werden für die geplanten Baumaßnahmen hinzugezogen.
  • Die meisten Modernisierungen setzen Absprachen mit und Genehmigungen von Baurechtsbehörden voraus.

Muss man alles auf einmal sanieren?

Im Idealfall werden alle Sanierungsmaßnahmen in einem Zug umgesetzt. Dies ist häufig aus finanziellen oder zeitlichen Gründen nicht möglich. Bedenken Sie bei der Abwägung, dass eine Sanierung in mehreren Abschnitten meist teurer wird und mehrfach Baulärm und -dreck verursacht wird.

Auch wenn Sie in mehreren Bauabschnitten sanieren, sollten Sie vorneweg planen, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge realisiert werden sollen.

Bei einer Sanierung in Einzelschritten ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) eine gute Grundlage. Er bildet alle Maßnahmen ab, die zur energetischen Sanierung eines Gebäudes gehören. Daran können Sie auch alle weiteren Modernisierungsmaßnahmen anknüpfen und in eine machbare finanzielle und zeitliche Planung bringen.

Wichtig ist, dass Sie die Entscheidungen, wer was wann machen soll, in der Planungsphase treffen, bevor Sie Firmen mit einer bestimmten Leistung beauftragen. Sind die Firmen erst am Werk, sind Planungsänderungen meist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Außerdem hängt die finanzielle Förderung von der Beauftragung der ausführenden Unternehmen und vom Baubeginn ab. Sprechen Sie hierfür rechtzeitig Ihre Energieberaterin oder Ihren Energieberater an.

Der iSFP wird bei Einfamilienhäusern mit maximal 1.300 Euro gefördert, bei Mehrfamilienhäusern sind es 1.700 Euro. Der Eigenanteil liegt bei wenigen hundert Euro für Einfamilienhäuser. Und mit einem iSFP in der Tasche gibt es für einzelne Sanierungsmaßnahmen zusätzliche fünf Prozent Förderung.

Wie beginnt man mit der konkreten Planung?

Sobald größere Veränderungen an einem Gebäude umgesetzt werden sollen, ist es ratsam, eine Planerin oder einen Planer hinzuzuziehen. Sie gehen mit Ihnen Schritt für Schritt die Sanierungsmöglichkeiten durch und entwickeln daraus verschiedene Planungsvarianten. Sie planen die Umsetzung vom Entwurf bis ins Detail und erstellen, falls erforderlich, die Planunterlagen für die Bauantragsstellung beim Baurechtsamt. Eine Genehmigung ist in der Regel dann erforderlich, wenn wesentliche Eingriffe in die Konstruktion oder das äußere Erscheinungsbild des bestehenden Gebäudes geplant sind.

Außerdem ermitteln die Planer Kosten und Fördermöglichkeiten für die geplanten Maßnahmen und überprüfen diese während des Bauablaufes. Und natürlich kümmern sich Architekten immer auch um die Gestaltung. Schließlich soll das Haus nach der Sanierung auch ästhetisch überzeugen.

Das Architektenhonorar orientiert sich üblicherweise an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), sie ist aber keine gesetzliche Vorgabe mehr. Die Basis der Berechnung bilden dabei die Baukosten.

Welche Fachleute brauche ich noch für die Planung?

Neben Architekten oder Energieberatern (häufig sind Architekten auch Energieberater) kommen, je nach Sanierungsmaßnahmen, weitere Experten dazu: Fachingenieurinnen und Fachingenieure prüfen die vorhandene Konstruktion und legen die Gebäudetechnik aus. Dazu zählen unter anderem Fachplanerinnen und -planer für Tragwerksplanung, Bauphysik, Vermessung und die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro).

Handwerkerinnen und Handwerker sind meist auf ein bestimmtes Gewerk spezialisiert: Dazu zählen die Roh- und Ausbaugewerke einschließlich des technischen Ausbaus wie Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro. Soll die Heizungsanlage erneuert werden und erzeugt auch die neue Anlage Abgasimmissionen, ist es sinnvoll, bereits bei der Planung den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister oder die Bezirksschornsteinfegermeisterin zu kontaktieren.

Welche Behörden entscheiden mit?

Beim Bauen und Sanieren sind öffentlich-rechtliche Vorschriften einzuhalten. Je nach Umfang der Maßnahmen ist eine gebührenpflichtige und teilweise sehr zeitintensive Baugenehmigung erforderlich oder es muss ein Nachweis eingereicht werden. Zuständig für alle Fragen des Baurechts sind die Baurechtsbehörden der Landkreise oder der kreisfreien Städte.

Dort bekommen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer auch einen gültigen Kataster- oder Lageplan mit der Dokumentation Ihres Gebäudes und der Umgebungsbebauung. Außerdem gibt es im Idealfall Planunterlagen aller bislang eingereichten Baugesuche zu Ihrem Gebäude, auf denen eine neue Planung aufgebaut werden kann.

Handelt es sich bei Ihrem Gebäude um ein Denkmal, sollten Sie in jedem Fall frühzeitig die untere Denkmalschutzbehörde kontaktieren. Dabei werden alle Maßnahmen, die das Gebäude verändern, im Einzelfall geprüft. Die Belange des Denkmalschutzes haben in einigen Fällen Vorrang gegenüber anderen gesetzlichen Anforderungen.

Die untere Wasserschutzbehörde der Kommune teilt Ihnen mit, ob auf Ihrem Grundstück eine Bohrung für eine Erdwärmesonden- oder eine Grundwasserwärmepumpe möglich ist. Sollen größere Bäume im Garten gefällt werden, ist im Vorfeld mit der Gemeinde zu klären, ob diese unter Baumschutz stehen.

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