Art und Lage einer Immobilie
Kurz und knapp
- Bestandsgebäude sind unterm Strich nachhaltiger als Neubauten, vor allem, wenn sie energetisch saniert wurden.
- In städtischen Räumen überwiegt das Angebot an Eigentumswohnungen, auf dem Land gibt es mehr (freistehende) Häuser.
- Bei einer Eigentumswohnung werden Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft.
Bestandsimmobilie oder Neubau?
Den Traum vom Eigenheim kann man sich grundsätzlich auf zwei Arten erfüllen: durch einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie. Dieser Leitfaden konzentriert sich auf Kauf oder Erbe von bestehenden Immobilien. Trotzdem seien an dieser Stelle Vor- und Nachteile von Kauf und Neubau erwähnt: Bei einem Neubau kann man – im Rahmen der Bebauungspläne und der finanziellen Möglichkeiten – seine Ansprüche an ein Eigenheim direkt umsetzen, allerdings auch nur dann, wenn man über ein eigenes Grundstück verfügt. Wird ein Neubau durch einen Bauträger umgesetzt, der Grundstück und Gebäude gemeinsam veräußert, ist das nicht mehr der Fall. Dann bestimmt der Bauträger, was und wie gebaut wird – und Sie übernehmen am Ende das fertige Objekt.
Neubauten sind energetisch zumindest auf einem ausreichenden Niveau. Ältere Bausubstanz erreicht eine vergleichbare Energieeffizienz meist nur durch Sanierungsmaßnahmen. Dennoch liegt der Altbau beim Thema Nachhaltigkeit vorne, denn ein Neubau bedeutet einen deutlich höheren Energie- und Ressourcenaufwand als die energieeffiziente Sanierung und weitere Nutzung einer Bestandsimmobilie.
Bestandsimmobilien liegen oft auch in einem bereits gewachsenen Quartier mit guter Infrastruktur und weisen eine hohe Wertbeständigkeit auf.
Planen Sie, eine ältere Eigentumswohnung zu erwerben und energieeffizient zu sanieren, sollten Sie bedenken, dass viele Sanierungsmaßnahmen nur nach Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft möglich sind, da sie das Gemeineigentum betreffen.
Nützt mir die Immobilie langfristig?
Wer eine Immobilie kaufen will, sollte in jedem Fall einen Blick in die Zukunft werfen. Wie sieht die Familienplanung aus? Ist Platz für Nachwuchs oder ziehen die Kinder schon bald aus und hinterlassen ungenutzten Wohnraum? Sollen Eltern oder andere Personen im Alter einziehen können, um Betreuung und Pflege zu ermöglichen? Kann man die Immobilie altersgerecht umbauen? Bietet sie flexible Grundrisse, um die Wohnsituation anpassen zu können? Kann man die Immobilie vermieten oder später wieder verkaufen?
Erben sollten sich Gedanken machen, ob die ihnen vererbte Immobilie ihren Ansprüchen entspricht. Falls nicht, kommen Vermietung oder Verkauf in Frage.
Stadt, Land oder Stadtrand?
Wollen Sie in der Stadt wohnen oder auf dem Land? Bei dieser Frage gibt es kein richtig oder falsch. Jede Lage hat ihre Vor- und Nachteile. Wichtig sind die individuellen Bedürfnisse. In der Stadt profitieren Sie eher von einer guten Infrastruktur mit Arbeitsplätzen, Schulen, Kultureinrichtungen, Ärzten und ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr). Auf dem Land können Sie Freiräume und Ruhe genießen. Und natürlich gibt es auch die goldene Mitte, zum Beispiel am Stadtrand oder im sogenannten Speckgürtel einer größeren Stadt.
Haus oder Eigentumswohnung?
Eine Wohnung in der Stadt kann je nach Region deutlich teurer sein als ein Haus auf dem Land. Die Lage gibt meist schon die Immobilienart vor: In der Stadt werden überwiegend Eigentumswohnungen angeboten, während es auf dem Land vermehrt Ein- oder Zweifamilienhäuser und weniger Wohnungen gibt. Auch hier gilt: Welche Immobilienform die Richtige ist, entscheidet das individuelle Bedürfnis nach Platz, Freiräumen, Nachbarschaft und Ruhe.
Was ist eine Eigentümergemeinschaft?
Gehört Ihnen das Haus alleine, können Sie alles entscheiden und sind für Sanierung und Instandhaltung alleine verantwortlich. Bei einer Wohnung werden Sie mit dem Kauf zugleich Mitglied einer Eigentümergemeinschaft und Miteigentümer der ganzen Immobilie. Die Folge: Alles, was die Gesamtimmobilie betrifft, muss mit allen Eigentümern gemeinsam besprochen und entschieden werden. Dies hat sowohl Vor- als auch Nachteile. So werden beispielsweise die Kosten für Sanierungsmaßnahmen an der Fassade durch alle Eigentümerinnen und Eigentümer geteilt. Auf der anderen Seite müssen sie auch für Maßnahmen aufkommen, die Sie gar nicht haben wollen, wenn die Eigentümergemeinschaft sich mehrheitlich dafür entschieden hat.
Nicht nur Wohnungen können so aufgeteilt sein. Auch Doppelhaushälften und Reihenhäuser können ein gemeinsames Grundstück teilen. Sie können sogar gemeinsame Heizungen haben, gemeinsame Kanalanbindungen oder sogar eine gemeinsame Tiefgaragenanlage, auf der sie stehen. Immer dann, wenn Sie ein sogenanntes Wohnungsrundbuch samt Teilungserklärung vorfinden und die zu kaufende Immobilie über kein eigenes Grundbuchblatt verfügt, haben Sie es mit Miteigentum und nicht mit Alleineigentum zu tun.
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