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Energieausweis

Kurz und knapp

  • Der Energieausweis macht Angaben zum energetischen Zustand eines Gebäudes.
  • In Immobilienanzeigen sind Angaben aus dem Energieausweis Pflicht.
  • Eigentümer oder Makler müssen bereits bei der Besichtigung einer Immobilie einen Energieausweis vorlegen.
  • Man unterscheidet zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Nur aus dem Bedarfsausweis lässt sich direkt die energetische Qualität eines Gebäudes ablesen.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes und ist beim Verkauf eines Wohngebäudes gesetzlich vorgeschrieben (Ausnahme: denkmalgeschützte Gebäude). Das fünfseitige Dokument beschreibt die Energieeffizienz eines Gebäudes, vergleichbar mit den Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten und gibt zusätzlich Modernisierungsempfehlungen. Der Ausweis darf nur von Fachleuten ausgestellt werden und ist zehn Jahre gültig.

Immobilienanzeigen müssen Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten. Dazu zählen das Baujahr des Hauses und die Energieeffizienzklasse, der zur Wärmeversorgung genutzte Energieträger, die Angabe des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs. Die Veröffentlichungspflicht gilt für alle Inserate in Zeitungen oder kostenpflichtigen Internetseiten. Bei Energieausweisen, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, ersetzen die Effizienzklassen A+ bis H die Angaben zum Energiebedarf oder -verbrauch. Der Energieausweis muss Kaufinteressenten bereits bei der Besichtigung – auch von einer Immobilienmaklerin oder einem Immobilienmakler – vorgelegt werden, nicht erst bei der Vertragsverhandlung.

Primär- oder Endenergie? Primärenergie bezeichnet die Energie einer Quelle, also zum Beispiel Erdöl oder Windkraft. Nach Umwandlung der Primärenergie – Erdöl in Heizöl oder Windkraft in Strom – und Transport zum Verbraucher spricht man von Endenergie.

Was unterscheidet einen Bedarfsausweis von einem Verbrauchsausweis?

Man unterscheidet den Bedarfsausweis vom Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis zeigt eine Skala von grün bis rot den berechneten Energiebedarf des Gebäudes anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik – unabhängig vom individuellen Heizverhalten.
Der Verbrauchsausweis präsentiert in denselben Farben den tatsächlichen durchschnittlichen Heizenergieverbrauch der vergangenen drei Jahre.

Der Verbrauchsausweis ist in hohem Maße abhängig vom Nutzerverhalten der bisherigen Bewohner. Er eignet sich am ehesten für Mehrfamilienhäuser, wenn man davon ausgeht, dass sich unterschiedliches Nutzerverhalten mehrerer Parteien ausgleicht. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern gibt nur der Bedarfsausweis verlässliche Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes, dafür ist seine Erstellung aufwändiger und teurer.  

Was kann man von einem Energieausweis ablesen?

Immobilien mit einem Label im grünen Bereich verursachen rund 15 bis 20 Euro weniger Energiekosten pro Quadratmeter und Jahr als weniger effiziente Gebäude. Sind viele energetische Schwachstellen vorhanden und leuchtet auf dem Label die Farbe Rot, kann man davon ausgehen, dass in jedem Fall eine energetische Sanierung notwendig ist.

Wer ein Gebäude erbt und es vermieten oder verkaufen will, muss einen Energieausweis erstellen lassen. Nur bei Eigennutzung ist dies nicht vorgeschrieben.

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