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Kauf und Übergabe

Zusammenfassung

Der eigentliche Kaufvorgang ist ein komplizierter Prozess, bei dem Sie sich aber auf ein Notariat an Ihrer Seite verlassen können. Bei der Übergabe der Immobilie müssen Sie wiederum selbst aufpassen, dass Sie nichts Wichtiges übersehen.

Alle Punkte des Kapitels nochmal auf einen Blick

Wenn Sie persönliche Notizen hinterlegt haben, wird in den Aufklappboxen der Link zur Notiz angezeigt.

  • Im Kaufvertrag steht, wer was an wen für welchen Betrag verkauft.
  • Auch die Gewährleistung und der Eigentumsübergang werden im Kaufvertrag geregelt.
  • Der Kaufvertrag wird immer von einem Notariat aufgesetzt.

  • Der Notartermin sollte erst vereinbart werden, wenn sich beide Parteien grundsätzlich einig sind.
  • Beim Termin wird der Vertragstext verlesen, es können noch Fragen geklärt und kleine Änderungen aufgenommen werden.
  • Mit den Unterschriften aller Parteien und der Notarin oder des Notars wird der Vertrag rechtskräftig und notariell beglaubigt.

  • Nach Zahlung der Grunderwerbssteuer stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
  • Das Notariat holt bei etwaigen Vorkaufsrechten die Verzichtserklärungen ein.
  • Nach der Zahlung erfolgt der endgültige Eigentumsübergang durch Eintragung im Grundbuch.

  • Die Schlüsselübergabe findet meist nach der Eintragung ins Grundbuch statt.
  • Ein Übergabeprotokoll inkl. der Zählerstände dokumentiert den Übergang.
  • Als neue Eigentümer kommen Sie für alle Kosten der Immobilie auf.
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Übergabe der ImmobilieEinführung: Planung und Umsetzung