Logo der Website haus-kaufen-erben.de: Symbol eines Hauses liegt über einer Sprechblase. Beide bestehen aus organge farbenen Linien. Rechts daneben in großer Schrift steht HAUS und darunter Kaufen | Erben.
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Zusammenfassung

Ob Sie auf dem Land wohnen wollen oder in der Stadt, in einem eigenen Haus oder einer Wohnung – machen Sie sich gründlich Gedanken über Ihre Immobilie, denn der Erwerb ist in jedem Fall eine wichtige Entscheidung für die Zukunft.

Für Erben entfällt der größte Teil dieser Punkte, da ja schon feststeht, um welches Gebäude es sich handelt. Aber Vorsicht: Mit der Immobilie erbt man gegebenenfalls auch nicht abbezahlte Kredite. Und ein Blick in den Bebauungsplan lohnt sich immer.

Alle Punkte des Kapitels nochmal auf einen Blick

Wenn Sie persönliche Notizen hinterlegt haben, wird in den Aufklappboxen der Link zur Notiz angezeigt.

  • Zum Kaufpreis einer Immobilie kommen die Kosten der Finanzierung hinzu.
  • Kaufnebenkosten in Höhe von zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises fallen zusätzlich beim Kauf an.
  • Je nach Zustand der Immobilie und Ihren individuellen Wünschen entstehen Kosten für Um- und Anbauten und die Sanierung.

  • Als Faustregel gilt, dass man mindestens 20 Prozent Eigenkapital einbringen sollte. Je mehr Eigenkapital, desto geringer sind die Zinskosten eines Immobilienkredits.
  • Eigenleistungen zählen als sogenannte Muskelhypothek zum Eigenkapital.
  • Mit einer langen Kreditlaufzeit lassen sich auch höhere Kredite finanzieren, allerdings steigen damit auch die Finanzierungskosten.

  • Bestandsgebäude sind unterm Strich meist nachhaltiger als Neubauten.
  • In städtischen Räumen überwiegt das Angebot an Wohnungen, auf dem Land gibt es mehr (alleinstehende) Häuser.
  • Bei einer Wohnung werden Sie meist Teil einer Eigentümergemeinschaft.

  • Immobilienportale im Internet geben einen ersten Überblick.
  • Anzeigen und private Kanäle spielen oft eine wichtige Rolle.
  • Ein Makler bringt viele Vorteile, kostet aber eine Provision, die nicht gesetzlich geregelt ist.
  • Ein Maklervertrag ist zwingend erforderlich.

  • Mit einer Immobilie erbt man auch die Schulden, die auf ihr lasten.
  • Ab einem gewissen Verkehrswert muss man für ein Immobilien-Erbe Steuern zahlen – es sei denn man wohnt selbst darin.
  • Die Eintragung als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer im Grundbuch erfolgt kostenfrei gegen Vorlage eines notariellen Testaments oder des Erbscheins.
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Erben einer ImmobilieEinführung: Zustand des Gebäudes