Anspruch und Suche
Zusammenfassung
Ob Sie auf dem Land wohnen wollen oder in der Stadt, in einem eigenen Haus oder einer Wohnung – machen Sie sich gründlich Gedanken über Ihre Immobilie, denn der Erwerb ist eine Entscheidung, die Sie nicht ohne weiteres wieder revidieren können.
Für Erben entfällt der größte Teil dieser Punkte, da ja schon feststeht, um welches Gebäude es sich handelt. Aber Vorsicht: Mit der Immobilie erbt man gegebenenfalls auch nicht abbezahlte Kredite. Und ein Blick in den Bebauungsplan, wenn ein solcher existiert, lohnt sich vor weiteren Entscheidungen immer.
Alle Punkte des Kapitels nochmal auf einen Blick
Wenn Sie persönliche Notizen hinterlegt haben, wird in den Aufklappboxen der Link zur Notiz angezeigt.
- Zum Kaufpreis einer Immobilie kommen die Kosten der Finanzierung hinzu, das sind vor allem die Zinsen.
- Kaufnebenkosten in Höhe von zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises können zusätzlich beim Kauf anfallen, in jedem Fall aber die Grunderwerbsteuer, die in Baden-Württemberg fünf Prozent des Kaufpreises beträgt.
- Je nach Zustand der Immobilie und Ihren individuellen Wünschen entstehen Kosten für Um- und Anbauten und die Sanierung. Mit der Übernahme einer Immobilie können auch Modernisierungspflichten entstehen.
- Als Faustregel gilt weiterhin, dass man im Idealfall etwa 20 Prozent Eigenkapital einbringen sollte. Je mehr Eigenkapital, desto geringer sind die Zinskosten eines Immobilienkredits.
- Eigenleistungen zählen als sogenannte Muskelhypothek zum Eigenkapital.
- Mit einer langen Kreditlaufzeit lassen sich auch höhere Kredite finanzieren, allerdings steigen damit auch die Finanzierungskosten.
- Immobilienportale im Internet geben einen ersten Überblick.
- Anzeigen und private Kanäle spielen oft eine wichtige Rolle.
- Ein Makler kann über Angebote verfügen, die noch nicht am Markt publiziert sind, kostet aber eine meist hohe Provision.
- Ein schriftlicher Maklervertrag ist gegenüber Verbrauchern mittlerweile zwingend erforderlich.
- Mit einer Immobilie erbt man auch die Schulden, die auf ihr lasten.
- Ab einem gewissen Verkehrswert muss man für ein Immobilien-Erbe Steuern zahlen – es sei denn man wohnt selbst darin.
- Die Eintragung als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer im Grundbuch erfolgt kostenfrei gegen Vorlage eines notariellen Testaments oder des Erbscheins, wenn die Eigentumsänderungsanzeige innerhalb von zwei Jahren erfolgt.