Übergabe der Immobilie
Kurz und knapp
- Die Schlüsselübergabe findet spätestens nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch statt.
- Ein Übergabeprotokoll inkl. der Zählerstände ist sinnvoll.
- Als neuer Eigentümer kommen Sie spätestens ab dem Zeitpunkt der Grundbuchumschreibung für alle Kosten der Immobilie auf.
Was muss man bei der Übergabe beachten?
Spätestens nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch wird Ihnen die Immobilie mit einer Schlüsselübergabe überlassen und die Zählerstände abgelesen. Sie können mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer auch vereinbaren, dass Sie bereits vor dem Eigentumsübergang einen Schlüssel bekommen, um beispielsweise mit Renovierungsarbeiten oder deren Planung zu beginnen. Beziehen dürfen Sie die Immobilie zu diesem Zeitpunkt aber nur dann, wenn es entsprechende Regelungen im Kaufvertrag gibt. Bei der Übergabe sollten Sie alle wesentlichen Punkte in einem Protokoll erfassen und sich von der anderen Partei unterschreiben lassen. Das dient Ihnen später als Sicherheit, wenn es etwa um Fragen geht, ob alle Schlüssel oder wichtiges Zubehör übergeben wurden.
Spätestens nach dem Übergang des Eigentums liegen alle Rechte und Pflichten bei Ihnen, d. h. Sie sind zuständig für die Grundsteuer oder Gebühren für Strom, Gas, Wasser, Müll oder auch die Gebäudeversicherung. Andererseits stehen Ihnen etwaige Mieteinnahmen zu.