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Baujahr und Denkmalschutz

Kurz und knapp

  • Das Baujahr gibt allgemeine Hinweise zur Verwendung bestimmter Bauweisen oder -materialien.
  • Aus energetischer Sicht sind Gebäude von vor 1995 bzw. 2002 als Altbauten zu betrachten.
  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Modernisierung eingeschränkt und häufig teurer, es gibt aber auch Zuschüsse und die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung. 

Was sagt das Baujahr?

Aus dem Baujahr können Fachleute Rückschlüsse über Bauweise und -materialien ziehen und so allgemeine Aussagen über die Bausubstanz machen. Für die Besichtigung eines konkreten Gebäudes ergeben sich so Hinweise, zum Beispiel, ob man auf bestimmte Schadstoffe achten sollte. Dabei müssen alte Gebäude keineswegs schlechter sein als neuere. Das Baujahr ist beim Bauamt der Gemeinde hinterlegt, Sie können es dort mit Zustimmung des Eigentümers einsehen. Bei Wohnungen erteilen die Wohnungsverwaltungen Auskunft.

Als Baujahr wird immer das Jahr festgehalten, in dem ein Gebäude bezugsfertig wurde, unabhängig davon, wie lange daran gebaut wurde.

Neubau oder Altbau?

Es ist nicht eindeutig geregelt, wann ein Gebäude ein Neu- oder Altbau ist. In der Praxis entscheiden darüber häufig bestimmte Baumerkmale oder Technologien. Aus energetischer Sicht gelten Gebäude, die vor der 1995 in Kraft getretenen Wärmeschutzverordnung gebaut wurden als Altbauten. Aber auch an Gebäuden, die zwischen 1995 und 2002 gebaut wurden, besteht häufig Sanierungsbedarf. Denn erst mit der 2002 eingeführten „Energieeinsparverordnung - EnEV“ wurden neben dem Wärmeschutz der Gebäudehülle auch die entsprechende Gebäudetechnik berücksichtigt. Diese Vorgaben wurden seither weiterentwickelt, so dass neuere Gebäude meist auch höhere Standards erfüllen. Aktuell gilt das Gebäudeenergiegesetz von 2020.

Welche Bauschäden und Schadstoffe muss man beachten?

Prüfen Sie Wände und Decken auf Feuchtigkeit. Viele Kellerwände sind feucht, da eine Abdichtung gegen das Erdreich fehlt. Gibt es an Decken oder Wänden Schimmelprobleme, müssen die Ursachen geklärt und – je nach Umfang – die Sporen fachmännisch beseitigt werden.

Manche Gebäude sind mit Schadstoffen aus alten Baustoffen wie Asbest, alten Mineralwollen oder PAK (zum Beispiel in asphalthaltigen Wänden oder Decken) belastet. Besteht ein solcher Verdacht, sollten Sie vor dem Kauf klären, ob, wie und auf wessen Kosten die problematischen Baustoffe entsorgt werden können.

Ist nur eine begrenzte Stelle der Kellerwand von Feuchtigkeit betroffen, kann vielleicht auch ein beschädigtes Regenfallrohr der Auslöser sein.

Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?

Ob ein Gebäude denkmalgeschützt ist, hängt nicht nur vom Alter und damit verbundenen Bauweisen ab, sondern auch vom Stadtbild oder Ensemble. Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, ergeben sich daraus Auflagen für die Sanierung und Renovierung, manchmal auch für die Nutzung.
Modernisierungen denkmalgeschützter Gebäude werden meist teurer, da beispielsweise bestimmte Baumaterialien verwendet oder alte Fenster nicht ersetzt, sondern aufwändig wieder aufgearbeitet werden müssen. Andererseits lassen sich Sanierungen unter Denkmalschutzauflagen umfangreich steuerlich absetzen und sind teilweise förderwürdig.

Bei zum Verkauf stehenden Immobilien sollten Sie sich immer nach dem Grund des Verkaufs zu erkundigen. Manchmal liegt es nämlich an Eigenschaften oder Schwachstellen des Gebäudes, die man besser kennt, bevor man zuschlägt.

Was bedeutet Kulturdenkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz?

Manche Gebäude bis ca. Baujahr 1980 sind als Kulturdenkmal oder besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft. Ob das so ist, müssen Sie aktiv beim bisherigen Eigentümer oder bei der unteren Denkmalschutzbehörde bzw. unteren Baubehörde (meist identisch) erfragen. Es besteht von Amts wegen keine Informationspflicht. Ähnlich wie beim Denkmalschutz gibt es für solche Gebäude zusätzliche Vorgaben, die bei der Sanierung beachtet werden müssen. Diese aber auch mit besonderen Förderleistungen verbunden sind. 

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