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Auswahl und Beauftragung von Bauunternehmen und Handwerkern

Kurz und knapp

  • Bei umfangreichen Baumaßnahmen ist die Leistungsbeschreibung Grundlage für das Einholen von Angeboten.
  • Der Preis ist nicht das einzige Kriterium. Berücksichtigen Sie Referenzen und Empfehlungen.
  • Der Bauvertrag regelt die mangelfreie Erbringung der Bauleistung und die vereinbarte Zahlung.
  • Als Vermieterin oder Vermieter sollten Sie sich vor Auftragsvergabe eine Freistellungsbescheinigung vorlegen lassen.    

Was ist eine Leistungsbeschreibung?

Für die Umsetzung der Maßnahmen müssen Sie Angebote von Handwerkern einholen. Für kleine Maßnahmen, wie den Austausch einzelner Fenster oder die Instandsetzung einer defekten Regenrinne, können Sie in der Regel direkt Angebote bei den Firmen einholen. Bei umfangreichen Maßnahmen wird eine Ausschreibung durchgeführt bei der verschiedene Angebote verglichen und so der beste Bieter ermittelt wird. Basis dafür ist eine Leistungsbeschreibung, sie entspricht der Textversion der Ausführungsplanung und enthält eventuelle Alternativen.

Neben Materialien, Mengen und Qualitätsangeben enthält die Leistungsbeschreibung wichtige Angaben zur Baustelle: Sind Wasser, Strom und Lagerflächen vorhanden und wie werden diese abgerechnet? Steht ein Gerüst bereit und zu welchem Zeitpunkt sollen die Arbeiten durchgeführt werden? Je präziser die Beschreibung der gewünschten Leistung ist, umso leichter lassen sich die Angebote vergleichen. In der Regel führt das zu deutlich günstigeren Preisen. Die Leistungsbeschreibung und das Angebot sind Vertragsbestandteil für den Bauvertrag, den Sie mit den ausführenden Firmen schließen.

Welche Leistungen sogenannte Nebenleistungen sind und welche Leistungen gesondert vergütet werden müssen, regelt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil C). Die VOB kann zwischen Ihnen und den Firmen als rechtliche Grundlage vereinbart werden.

Was ist bei der Prüfung der Angebote zu beachten?

Holen Sie immer mehrere Angebote ein. Die Angebotssummen variieren teilweise erheblich. Prüfen Sie die einzelnen Angebote auf Vollständigkeit: Manche Firmen bieten nicht die komplette Leistung an. So kann es sein, dass eine Firma Ihnen das Dach neu decken würde, jedoch die Dämmarbeiten nicht selbst ausführen kann.

Planer erstellen bei der Prüfung der Angebote einen sogenannten Preisspiegel. Hier werden die unterschiedlichen Angebote Position für Position gegenübergestellt und verglichen, auch im Hinblick auf die angebotenen Fabrikate. Die Angebotssumme sollte im vorgegebenen Kostenrahmen der Kostenberechnung bzw. des Kostenanschlags liegen. Weichen diese zu sehr voneinander ab, müssen Sie über Anpassungen, alternative Ausführungen oder teilweise Eigenleistungen nachdenken.

Nach welchen Kriterien wähle ich Handwerksfirmen aus?

Das billigste Angebot ist nicht immer das beste und langfristig günstigste. Wenn Sie die Firmen nicht kennen, bitten Sie um Referenzen. Es ist immer hilfreich, bereits ausgeführte Projekte zu besichtigen und die Bauherren nach ihrer Zufriedenheit zu befragen. Wie hat die Firma gearbeitet? Wurden Termine eingehalten? Gab es im Nachhinein Beanstandungen und wurden sie zufriedenstellend behoben? Erfahrene Planerinnen oder Planer kennen meist die angefragten Firmen und ihre Arbeitsweise.

Die in der engeren Wahl stehenden Firmen laden Sie dann zu einem sogenannten Vergabegespräch ein. Hier werden die letzten Details besprochen, der Ausführungszeitpunkt festgelegt und die Zahlungsbedingungen verhandelt. Einige Firmen gewähren Skonto, einen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag, wenn Sie die Rechnungen innerhalb einer bestimmten Frist zahlen.

Was ist beim Bauvertrag zu berücksichtigen?

Haben Sie sich für eine Firma entschieden, sollten Sie in jedem Fall einen Bauvertrag, einen sogenannten Werkvertrag, mit der Firma schließen. Der Vertrag verpflichtet das Handwerksunternehmen zu einer mangelfreien Erbringung der vertraglich vereinbarten Bauleistung und Sie als Auftraggeber zu der vereinbarten Zahlung.

Im Bauvertrag werden die Vertragsbestandteile, meist Angebot, Leistungsbeschreibung und Ausführungsplanung, festgehalten. Es wird fixiert, ob die Vergütung zu einer Pauschalsumme erfolgt, oder am Ende der Maßnahme die real ausgeführten Mengen ermittelt und zu den angebotenen Einheitspreisen abgerechnet werden. Außerdem werden Ausführungsfristen und gegebenenfalls Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung sowie die Gewährleistungsfristen, Zahlungsbedingungen und Sicherheitseinbehalte vereinbart.

Sie können entscheiden, ob Sie den Vertrag auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder auf der Basis der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil B) schließen möchten. Beide Vertragsgrundlagen haben Vor- und Nachteile. Lassen Sie sich von Ihrem Architekten beraten. Treffen Sie keine Entscheidung, gilt das BGB.

Was ist eine Freistellungsbescheinigung?

Mit dem „Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe“ ist zum 1.1.2002 ein Steuerabzug für Bauleistungen eingeführt worden. Hiervon betroffen sind Bauherrinnen und Bauherren, die Unternehmer im Sinne des UStG sind, beispielsweise aufgrund der Vermietung von Wohnungen.

Werden für diese Wohnungen Bauleistungen in Höhe von über 5.000 Euro pro Jahr an eine Baufirma beauftragt, müssen 15 Prozent davon direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Um dem zu entgehen, haben die meisten Baufirmen beim Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragt und legen Ihnen diese vor.

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