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Auswahl und Beauftragung von Bauunternehmen und Handwerkern

Kurz und knapp

  • Bei umfangreichen Baumaßnahmen ist die Leistungsbeschreibung eine sinnvolle Grundlage für das Einholen von Angeboten.
  • Der Preis ist nicht das einzige Kriterium, auch Zuverlässigkeit und Ausführungsqualität ist wichtig. Berücksichtigen Sie daher Referenzen und Empfehlungen.
  • Der Bauvertrag regelt die Bedingungen zur Erbringung der Bauleistung und der Zahlungen.
  • Als Vermieterin oder Vermieter sollten sich vor Auftragsvergabe eine Freistellungsbescheinigung vorlegen lassen.    

Was ist eine Leistungsbeschreibung?

Für die Umsetzung der Maßnahmen müssen Sie Angebote von Handwerkern einholen. Für kleine Maßnahmen, wie den Austausch einzelner Fenster oder die Instandsetzung einer defekten Regenrinne, können Sie in der Regel direkt Angebote bei den Firmen einholen. Bei umfangreichen Maßnahmen ist es sinnvoll, eine Ausschreibung durchzuführen, bei der verschiedene Angebote verglichen und so der beste Bieter ermittelt wird. Basis dafür ist eine Leistungsbeschreibung, sie entspricht der Textversion der Ausführungsplanung und enthält eventuelle Alternativen.

Neben Materialien, Mengen und Qualitätsangeben enthält die Leistungsbeschreibung wichtige Angaben zur Baustelle: Sind Wasser, Strom und Lagerflächen vorhanden und wie werden diese abgerechnet? Steht ein Gerüst bereit und zu welchem Zeitpunkt sollen die Arbeiten durchgeführt werden? Je präziser die Beschreibung der gewünschten Leistung ist, umso besser lassen sich die Angebote vergleichen. In der Regel führt das zu deutlich günstigeren Preisen. Die Leistungsbeschreibung und das Angebot werden üblicherweise Vertragsbestandteil des Bauvertrags, den Sie mit den ausführenden Firmen schließen.

Ein Bauvertrag kann auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder auf Basis der Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossen werden. Beide regeln die Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Vergütung, Kündigung, Haftung, Abnahme und Gewährleistung.

In der Regel ist ein Vertrag nach BGB für den Endkunden die bessere Wahl. Sind jedoch Fachleute eingebunden, wie zum Beispiel Architekten, kann auch ein Vertrag auf Basis der VOB sinnvoll sein, wenn diese einen solchen empfehlen. Lassen Sie sich von Ihrem Architekten oder juristischen Berater ausführlich informieren und entscheiden Sie in Ihrem speziellen Fall, welche Vertragsgrundlage besser erscheint. Treffen Sie keine Entscheidung, gilt das BGB.

Was ist bei der Prüfung der Angebote zu beachten?

Holen Sie immer mehrere Angebote ein. Die Angebotssummen variieren teilweise erheblich. Prüfen Sie die einzelnen Angebote auf Vollständigkeit: Manche Firmen bieten nicht die komplette Leistung an. So kann es sein, dass eine Firma Ihnen das Dach neu decken würde, jedoch die Dämmarbeiten nicht selbst ausführen kann.

Planer erstellen bei der Prüfung der Angebote einen sogenannten Preisspiegel. Hier werden die unterschiedlichen Angebote Position für Position gegenübergestellt und verglichen, auch in Hinblick auf vielleicht abweichende Materialen oder Fabrikate, die alternativ angeboten wurden. Die Angebotssumme sollte im vorgegebenen Kostenrahmen der Kostenberechnung liegen. Weichen diese zu sehr voneinander ab, müssen Sie über Anpassungen, alternative Ausführungen oder teilweise Eigenleistungen nachdenken.

Nach welchen Kriterien wähle ich Handwerksfirmen aus?

Das billigste Angebot ist nicht immer das beste und langfristig günstigste. Wenn Sie die Firmen nicht kennen, bitten Sie um Referenzen. Es ist immer hilfreich, bereits ausgeführte Projekte zu besichtigen und die Bauherren nach ihrer Zufriedenheit zu befragen. Wie hat die Firma gearbeitet? Wurden Termine eingehalten? Gab es im Nachhinein Beanstandungen und wurden sie zufriedenstellend behoben? Erfahrene Planerinnen oder Planer kennen meist die angefragten Firmen und ihre Arbeitsweise.

Die in der engeren Wahl stehenden Firmen laden Sie dann zu einem sogenannten Vergabegespräch ein. Hier werden die letzten Details besprochen, der Ausführungszeitpunkt festgelegt und die Zahlungsbedingungen verhandelt. Einige Firmen gewähren Skonto, einen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag, wenn Sie die Rechnungen innerhalb einer bestimmten Frist zahlen.

Was ist beim Bauvertrag zu berücksichtigen?

Haben Sie sich für eine Firma entschieden, sollten Sie in jedem Fall einen Bauvertrag, einen sogenannten Werkvertrag, mit der Firma schließen. Der Vertrag verpflichtet das Handwerksunternehmen zu einer mangelfreien Erbringung der vertraglich vereinbarten Bauleistung und Sie als Auftraggeber zu der vereinbarten Zahlung.

Im Bauvertrag werden die Vertragsbestandteile, meist Angebot, Leistungsbeschreibung und Ausführungsplanung, benannt. Es wird fixiert, ob die Vergütung zu einer Pauschalsumme erfolgt, oder am Ende der Maßnahme die real ausgeführten Mengen ermittelt und zu den angebotenen Einheitspreisen abgerechnet werden. Außerdem werden Ausführungsfristen, Zahlungsbedingungen und Sicherheitseinbehalte vereinbart.

Was ist eine Freistellungsbescheinigung?

Mit dem „Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe“ ist zum 1.1.2002 ein Steuerabzug für Bauleistungen eingeführt worden. Hiervon betroffen sind Bauherrinnen und Bauherren, die Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sind, beispielsweise aufgrund der Vermietung von Wohnungen.

Werden für diese Wohnungen Bauleistungen in Höhe von über 5.000 Euro pro Jahr an eine Baufirma beauftragt, müssen 15 Prozent davon vorsorglich zur Sicherung an das Finanzamt abgeführt werden. Um dem zu entgehen, haben die meisten Baufirmen beim Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragt und legen Ihnen diese vor.

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