Energetische Sanierung
Kurz und knapp
- Ziel einer energetischen Sanierung ist die Reduzierung des Energieverbrauchs des Gebäudes.
- Dies spart Kosten, führt zu mehr Wohnkomfort, steigert den Wert der Immobilie und schützt das Klima.
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet massive Förderungen für energetische Sanierungen.
- Für eine energetische Sanierung braucht man unbedingt eine professionelle Beratung.
Was heißt energetische Sanierung überhaupt?
Bei einer energetischen Sanierung wird ein Gebäude so aufgewertet, dass es mit einem minimalen Energieverbrauch für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung auskommt. Dabei geht es einerseits um die Wärmedämmung, Fenster und Lüftung und andererseits um die Heizungstechnik. Das Haus wird bei einer energetischen Sanierung immer als Ganzes betrachtet, um Bauschäden zu vermeiden und die beste Kombination von Maßnahmen zu finden. Dann führt eine energetische Sanierung zu weniger Heizkosten, mehr Wohnkomfort, weniger Schadstoffen im Raum, mehr Klimaschutz und einer Wertsteigerung des Gebäudes.
Gibt es Förderung für eine energetische Sanierung?
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie Fördermittel nutzen oder steuerliche Entlastungen geltend machen und so bis zu 40 Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung sparen. Das Land Baden-Württemberg und teilweise auch die Kommunen haben zusätzliche Förderangebote.
Gefördert werden neben den eigentlichen Sanierungsmaßnahmen auch die Beratung und Baubegleitung durch anerkannte Energieberaterinnen und -berater. Für die meisten Sanierungsprogramme gilt, dass vor Beginn der Modernisierung die Förderung beantragt sein muss.
Die steuerliche Entlastung ist meist weniger umfangreich und kann im Nachgang zu einer Sanierung bei der betreffenden Steuererklärung geltend gemacht werden.
Welche gesetzlichen Vorgaben muss man beachten?
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Gesetzgeber 2020 die bereits bestehenden Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinspargesetzes (EnEG) zusammengeführt. Novelliert wurde das Gesetz zuletzt 2023.
In Baden-Württemberg ist außerdem das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) zu beachten: Sobald Sie die bestehende Heizungsanlage erneuern, müssen Sie nach dem Tausch 15 Prozent des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien decken. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, diese Vorgabe zu erfüllen. Auch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans kann mit fünf Prozent in die Erfüllung des EWärmeG eingerechnet werden und wird großzügig gefördert.
Allerdings ist hierbei auch Bundesrecht zu beachten: Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss bei einem Heizungswechsel absehbar bis zu 65 Prozent der benötigten Energie aus regenerativen Quellen stammen.
Brauche ich eine Energieberatung?
Die Bewertung des energetischen Zustands eines Gebäudes kann nur durch eine Fachkraft erfolgen. Und auch bei der Kostenschätzung und der finanziellen Förderung einer Sanierung braucht es Expertise. In Baden-Württemberg gibt es rund 300 Energieberaterinnen und -berater, die sich mit der „Leitlinie Energieberatung“ einem hohen Standard verschrieben haben. Für ein überschaubares Honorar von rund 100 bis 300 € machen diese Energieberater einen Vor-Ort-Termin mit Ihnen und unterstützen Sie bei den ersten Schritten.
Vor einer Sanierung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) das geeignete Instrument: Hier werden Maßnahmen im Hinblick auf Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit von einer Energieberaterin oder einem Energieberater bewertet. Der iSFP wird bei Einfamilienhäusern mit maximal 1.300 Euro gefördert, bei Mehrfamilienhäusern mit 1.700 Euro. Der Eigenanteil liegt bei wenigen hundert Euro für Einfamilienhäuser. Und mit einem iSFP in der Tasche gibt es bei der Umsetzung einzelner Sanierungsmaßnahmen zusätzliche fünf Prozent mehr Förderung.
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen bei bestimmten baulichen Veränderungen ein kostenfreies „informatorisches Beratungsgespräch“ führen müssen. Auch Handwerker machen Sie in ihren Angeboten darauf aufmerksam.
Weiterführende Links
- Mehr zur energetischen Sanierung
Baden-Württembergisches Landesprogramm „Zukunft Altbau“ - Mehr zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen
Baden-Württembergisches Landesprogramm „Zukunft Altbau“ - Mehr zum EWärmeG
Baden-Württembergisches Landesprogramm „Zukunft Altbau“ - Qualifizierte Energieberater in Baden-Württemberg
Baden-Württembergisches Landesprogramm „Zukunft Altbau“ - Die App "Sanierungsnavi"
Baden-Württembergisches Landesprogramm „Zukunft Altbau“