Logo der Website haus-kaufen-erben.de: Symbol eines Hauses liegt über einer Sprechblase. Beide bestehen aus organge farbenen Linien. Rechts daneben in großer Schrift steht HAUS und darunter Kaufen | Erben.

Immobiliensuche

Kurz und knapp

  • Immobilienportale im Internet geben einen ersten Überblick.
  • Anzeigen und private Kanäle spielen oft eine wichtige Rolle.
  • Ein Makler bringt viele Vorteile, kostet aber eine Provision, die nicht gesetzlich geregelt ist.
  • Ein Maklervertrag ist zwingend erforderlich.

Wo kann ich nach meiner Wunschimmobilie suchen?

Die Suche über die gängigen Internetportale bietet einen groben Überblick verfügbarer Immobilien und ihrer Preise. Keines dieser Onlineangebote ist umfassend, da es verschiedene Plattformen gibt. Es lohnt sich daher, auf mehreren Portalen zu suchen und sich einen individuellen Suchagenten einzurichten, der Sie über neue verfügbare Immobilien benachrichtigt.

Außerdem sollten Sie bei der Suche im Internet beachten, dass Maklerinnen und Makler meist einen eigenen Interessentenpool haben und nur die Angebote online stellen, die nicht von den bisherigen Interessenten gekauft werden. Ihr Traumhaus erscheint deshalb möglicherweise nie im Internet.

Welche Rolle spielen Anzeigen und private Kontakte?

Private Verkäuferinnen und Verkäufer inserieren ihre Immobilien auch in Kleinanzeigenportalen oder Wochenzeitungen. Gerade ältere Menschen schalten häufig Anzeigen in lokalen Zeitungen. Mit einem eigenen Inserat in Wohnbörsen oder Zeitungen können Sie die Aufmerksamkeit von privaten Verkäufern und Maklern auf sich ziehen.

Viele Immobilien „gehen unter der Hand weg“, noch bevor sie auf dem freien Markt landen. Eine Immobiliensuche abseits der gängigen Wege kann sich daher lohnen. Seien Sie kontaktfreudig und erzählen ihrem Bekanntenkreis davon, dass Sie eine Immobilie suchen. Auch ein Aushang im Supermarkt oder an Straßenlaternen oder gar ein Spaziergang in der gewünschten Wohngegend kann sinnvoll sein, da auch das „zu verkaufen“ Schild an einer Immobilie noch nicht ausgestorben ist.

Zwangsversteigerungen waren lange ein Geheimtipp, wenn es darum ging, eine Immobilie kostengünstig zu erwerben. Mittlerweile erfreuen sie sich jedoch größerer Beliebtheit und die Wahrscheinlichkeit ist geringer geworden ein Schnäppchen zu machen. Der Erwerb einer Immobilie bei einer Zwangsversteigerung ist auch mit einem hohen Risiko verbunden: Man kauft die „Katze im Sack“, da eine Besichtigung vorab meist nicht möglich ist und die Immobilienbewertung keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Aus der scheinbar günstigen Immobilie kann schnell eine finanzielle Belastung werden.

Soll ich einen Makler in Anspruch nehmen?

Je näher man an die Ballungszentren und begehrten Gebiete kommt, desto weniger Angebote findet man auf dem freien Markt. Immobilien werden hier meist nur über Maklerinnen und Makler vermittelt. Die Beauftragung eines Maklers hat viele Vorteile: Makler kennen den Markt und können die Immobilie realistisch bewerten. Außerdem begleitet er oder sie den Kaufprozess und schützt Sie vor Überraschungen im Kaufvertrag. Durch die Besichtigungs- und Beratungsangebote sparen Sie außerdem viel Zeit und Aufwand.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Diese Leistungen bekommen Sie natürlich nicht kostenfrei: Bei erfolgreicher Vermittlung zahlen Sie eine Maklerprovision. Die Höhe der Provision ist nicht gesetzlich geregelt. In Baden-Württemberg sind 7,14 Prozent des Kaufpreises üblich.

Seit 2020 regelt ein Gesetz, dass Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Anteilen begleichen müssen, wenn der Makler mit beiden einen Maklervertrag geschlossen hat. Die übliche Provision läge dann bei 3,57 Prozent. Hat die Maklerin oder der Makler vereinbart, für eine Seite unentgeltlich tätig zu werden, muss auch die andere Seite nichts bezahlen.

Muss man mit dem Makler einen Vertrag schließen?

Das neue Gesetz schreibt weiterhin die Schriftform für den Maklervertrag vor, um Rechtssicherheit sowohl für die beauftragende als auch die leistungserbringende Partei zu gewährleisten. Ein Handschlag oder eine mündliche Vereinbarung begründen keinen Maklervertrag. Der Maklervertrag sollte unter anderem eine klar definierte Vertragslaufzeit, die Provisionsvereinbarung nach geltendem Recht und die Haftung beinhalten.

Weiterführende Links

 

Schwarzes Icon eines Stiftes. Es steht für den Bereich "Meine Notizen" zu einer Seite.

Meine Notizen

0 von 1500 Zeichen
War diese Information hilfreich?
Ja Nein
Art und Lage einer ImmobilieErben einer Immobilie