Immobiliensuche
Kurz und knapp
- Immobilienportale im Internet geben einen ersten Überblick.
- Anzeigen und private Kanäle spielen oft eine wichtige Rolle.
- Ein Makler kann über Angebote verfügen, die noch nicht am Markt publiziert sind, kostet aber eine meist hohe Provision.
- Ein schriftlicher Maklervertrag ist gegenüber Verbrauchern mittlerweile zwingend erforderlich.
Wo kann ich nach meiner Wunschimmobilie suchen?
Die Suche über die gängigen Internetportale bietet einen groben Überblick verfügbarer Immobilien und ihrer Preise. Keines dieser Onlineangebote ist umfassend, da es verschiedene Plattformen gibt. Es lohnt sich daher, auf mehreren Portalen zu suchen und sich einen individuellen Suchagenten einzurichten, der Sie über neue verfügbare Immobilien benachrichtigt.
Außerdem sollten Sie bei der Suche im Internet beachten, dass Maklerinnen und Makler meist einen eigenen Interessentenpool haben und nur die Angebote online stellen, die nicht von den bisherigen Interessenten gekauft werden. Ihr Traumhaus erscheint deshalb möglicherweise nie im Internet.
Welche Rolle spielen Anzeigen und private Kontakte?
Private Verkäuferinnen und Verkäufer inserieren ihre Immobilien auch in Kleinanzeigenportalen oder Wochenzeitungen. Gerade ältere Menschen schalten häufig Anzeigen in lokalen Zeitungen. Mit einem eigenen Inserat in Wohnbörsen oder Zeitungen können Sie die Aufmerksamkeit von privaten Verkäufern und Maklern auf sich ziehen.
Viele Immobilien „gehen unter der Hand weg“, noch bevor sie auf dem freien Markt landen. Eine Immobiliensuche abseits der gängigen Wege kann sich daher lohnen. Seien Sie kontaktfreudig und erzählen Ihrem Bekanntenkreis davon, dass Sie eine Immobilie suchen. Auch ein Aushang im Supermarkt oder an Straßenlaternen oder gar ein Spaziergang in der gewünschten Wohngegend kann sinnvoll sein, da auch das „Zu-verkaufen“-Schild an einer Immobilie noch nicht ausgestorben ist.
Zwangsversteigerungen waren lange ein Geheimtipp, wenn es darum ging, eine Immobilie kostengünstig zu erwerben. Mittlerweile erfreuen sie sich jedoch größerer Beliebtheit und die Wahrscheinlichkeit ist geringer geworden, ein Schnäppchen zu machen. Der Erwerb einer Immobilie bei einer Zwangsversteigerung ist auch mit einem hohen Risiko verbunden: Man kauft die „Katze im Sack“, da eine Besichtigung vorab meist nicht möglich ist und die Immobilienbewertung keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Aus der scheinbar günstigen Immobilie kann schnell eine finanzielle Belastung werden. Und: Der Ersteigerungsbetrag muss zügig gezahlt werden, das heißt, es muss geklärt sein, wie Sie eine ersteigerte Immobilie finanzieren, bevor Sie an einer Versteigerung teilnehmen.
Soll ich einen Makler in Anspruch nehmen?
Je näher man an die Ballungszentren und begehrten Gebiete kommt, desto umkämpfter ist der Immobilienmarkt. Dann kann man sich an eine Maklerin oder einen Makler wenden und nachfragen, ob es Angebote gibt, die aktuell nicht veröffentlicht sind. Die Erfolgsaussichten sind meist aber überschaubar, denn Makler wollen Objekte, für die sie einen Auftrag haben, so schnell wie möglich vermitteln, also werden sie diese i. d. R. auch zügig inserieren.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Beauftragen Sie eine Maklerin oder einen Makler mit der Immobiliensuche, sollte nur dann eine Provision fällig werden, wenn die Immobilie aus dem eigenen Vermittlungsbestand kommt und eine Provisionsteilung mit dem Verkäufer vereinbart ist. Provisionen für die Vermittlung einer Immobilie, für die ein anderer Makler einen Vermittlungsauftrag hat, sind für Sie meist unwirtschaftlich.
Die Höhe der Provision ist nicht gesetzlich geregelt. In Baden-Württemberg sind 7,14 Prozent des Kaufpreises verbreitet, von denen Sie als Käufer aber maximal die Hälfte tragen, also maximal 3,57 Prozent. Dies gilt nur, wenn es zwischen Verkäufer und Makler so vereinbart wurde. Gesetzlich geregelt ist die Provision im BGB: Derjenige, der einen Makler mit der Vermittlung seiner Immobilie beauftragt, darf den Käufer maximal mit der Hälfte der anfallenden Maklerprovision belasten.
Muss man mit dem Makler einen Vertrag schließen?
Die gesetzlichen Regelungen schreiben außerdem die Schriftform für den Maklervertrag vor, um Rechtssicherheit sowohl für die beauftragende als auch die leistungserbringende Partei zu gewährleisten. Ein Handschlag oder eine mündliche Vereinbarung begründen gegenüber Verbrauchern keinen Maklervertrag.
Der Maklervertrag sollte unter anderem eine klar definierte Vertragslaufzeit, keine automatische Verlängerungsregelung und die Provisionshöhe beinhalten. Als Käufer einer Immobilie haben Sie allerdings nur Einfluss auf die Vertragsgestaltung des Suchauftrags.
Bei einem Suchauftrag kommt es häufig gar nicht zu einem Vertrag, sondern der Makler bietet die Suche unentgeltlich an und verdient dann an der Vermittlung der Immobilie. Findet der Makler eine solche, wird er zunächst mit dem Verkäufer einen Vermittlungsvertrag abschließen, meist einen qualifizierten Makleralleinauftrag, um den Verkauf an ihm vorbei zu verhindern. Erst wenn der Makler sich so abgesichert oder die Immobilie bereits in seinem Portfolio hat, wird er Ihnen die Immobilie anbieten.
Weiterführende Links
- Aufgaben von Immobilienmakler und alles über den Maklervertrag
Wüstenrot Bausparkasse AG - Zwangsversteigerungstermine
Justizportal des Bundes und der Länder