Beurkundungstermin (Notartermin)
Kurz und knapp
- Der Notartermin sollte erst vereinbart werden, wenn sich beide Parteien grundsätzlich einig sind.
- Beim Termin wird der Vertragstext verlesen, es können noch Fragen geklärt und kleine Änderungen aufgenommen werden.
- Mit den Unterschriften aller Parteien und der Notarin oder des Notars wird der Vertrag notariell beurkundet und ist damit verbindlich, man kann dann nicht mehr ohne weiteres von ihm zurücktreten.
Was passiert beim Notartermin?
Erst wenn beide Parteien mit den Vertragsinhalten und dem Kaufpreis einverstanden sind, sollte man den Notartermin vereinbaren. Ob Verkäufer oder Käufer den Notar aussuchen ist gesetzlich nicht geregelt. Gesetzlich geregelt ist, dass der Käufer den Vertragsentwurf, die Beurkundung sowie alle Grundbuchleistungen, die ihn betreffen, bezahlt.
Beim Notartermin sind beide Parteien persönlich zugegen, ein Beurkundungstermin etwa in Form eines Digitalmeetings ist nicht zulässig. Die Notarin oder der Notar prüft die Personalien anhand der vorgelegten Ausweise (bei beteiligten Unternehmen auch den Handelsregisterauszug), verliest den Kaufvertrag und beantwortet Fragen. Sie bzw. er ist verpflichtet, Sie umfassend und neutral zu beraten und sollte dafür sorgen, dass alle Beteiligten verstehen, was sie am Ende unterschreiben.
Während des Termins können noch Änderungen am Vertragstext vorgenommen werden, diese trägt das Notariat in den Vertragstext ein. Die Beteiligten können den Beurkundungstermin jederzeit abbrechen, solange sie noch keine Unterschrift geleistet haben. Wenn alle einverstanden sind, wird der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet. Mit der Unterschrift der Notarin bzw. des Notars ist die notarielle Beurkundung abgeschlossen und der Vertrag verbindlich vereinbart.