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Beurkundungstermin (Notartermin)

Kurz und knapp

  • Der Notartermin sollte erst vereinbart werden, wenn sich beide Parteien grundsätzlich einig sind.
  • Beim Termin wird der Vertragstext verlesen, es können noch Fragen geklärt und kleine Änderungen aufgenommen werden.
  • Mit den Unterschriften aller Parteien und der Notarin oder des Notars wird der Vertrag rechtskräftig und notariell beglaubigt.

Was passiert beim Notartermin?

Erst wenn beide Parteien mit dem Vertragsentwurf und insbesondere mit dem Kaufpreis einverstanden sind, wird der Notartermin vereinbart. Meist müssen Sie als Käuferin oder Käufer bereits vor dem Termin eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank vorlegen. In der Regel wählen Sie den Notar, da Sie auch die Kosten tragen. Dies ist jedoch nicht gesetzlich geregelt. Eine Absage des Termins kann mit Gebühren verbunden sein.

Beim Notartermin sind beide Parteien zugegen. Die Notarin oder der Notar prüft die Personalien (bei beteiligten Unternehmen auch den Handelsregisterauszug), verliest den Kaufvertrag, erläutert Fachbegriffe und beantwortet Fragen. Sie bzw. er ist verpflichtet, Sie umfassend und neutral zu beraten und sorgt dafür, dass alle Beteiligten verstehen, was sie am Ende unterschreiben.

Während des Termins können noch Änderungen am Vertragstext vorgenommen werden, diese trägt das Notariat in den originalen Vertragsentwurf ein. Die Beteiligten können den Beurkundungstermin auch jederzeit wieder abbrechen, solange sie noch keine Unterschrift geleistet haben. Wenn alle einverstanden sind, wird der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben. Mit der Unterschrift der Notarin bzw. des Notars ist der Vertrag notariell beurkundet und rechtskräftig.

Per Post erhalten beide Parteien eine beglaubigte Abschrift des korrigierten Vertrags. Das Verlesungsexemplar mit den handschriftlichen Änderungen bleibt im Notararchiv.

Das Notariat lässt im Grundbuch eine Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung) für Sie eintragen, um sicherzustellen, dass der Verkäufer dasselbe Objekt nicht mehrfach verkaufen kann.

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