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Kaufvertrag

Kurz und knapp

  • Im Kaufvertrag steht, wer was an wen für welchen Betrag verkauft.
  • Auch die Gewährleistung und der Eigentumsübergang werden im Kaufvertrag geregelt.
  • Der Kaufvertrag wird immer von einem Notariat aufgesetzt.

Was steht im Kaufvertrag?

Der Kaufvertrag regelt, wer was von wem zu welchem Preis kauft. Damit wird geklärt, ob beispielsweise Ehepartner gemeinsam die Immobilie erwerben und später gemeinsam Eigentümer sind. Und es wird festgehalten, was verkauft werden soll, zum Beispiel ein Baugrundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Schließlich stehen auch Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten im Kaufvertrag.

Die meisten Kaufverträge nutzen die Klausel „gekauft wie gesehen“. Diese Formulierung schließt die Gewährleistungspflichten des Verkäufers bei offensichtlichen Mängeln aus, nicht aber bei versteckten Mängeln. Beim generellen Gewährleistungsausschluss verzichten Käuferinnen und Käufer auf die Gewährleistung, es sei denn, es liegt eine arglistige Täuschung vor.

Auch der Eigentumsübergang wird im Kaufvertrag geregelt. Dabei geht es um die Frage, wann neue Eigentümerinnen und Eigentümer ins Haus dürfen und wer Anspruch auf etwaige Mieteinnahmen hat.

Ist Inventar – wie zum Beispiel eine Einbauküche – Teil des Kaufpreises, kann das vermerkt und beziffert werden. Das reduziert den Betrag, auf den die Grunderwerbssteuer fällig wird.

Wer setzt den Kaufvertrag auf?

Die verkaufende Partei stellt dem Notariat für den Vertrag wichtige Unterlagen wie den Grundbuchauszug und die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zur Verfügung. Das Notariat setzt daraufhin einen Vertragsentwurf auf und sendet ihn an die beteiligten Parteien. Sie können den Entwurf in aller Ruhe lesen. Falls Sie Änderungswünsche haben, wenden Sie sich an das Notariat. Sie müssen nicht unbedingt eine Anwältin oder einen Anwalt hinzuziehen.

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