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Grundbuch & Bauakte

Kurz und knapp

  • Das Grundbuch enthält wichtige Informationen zu jedem Grundstück und sollte vor dem Kauf unbedingt geprüft werden.
  • Der Bebauungsplan regelt mögliche Nutzungen eines Gebäudes und den Rahmen für geplante An- oder Umbauten.
  • In der Bauakte sind alle bisherigen Baugenehmigungen erfasst.

Was ist ein Grundbucheintrag?

Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Sie unbedingt Einsicht in das Grundbuch nehmen. Jedes Grundstück – egal ob bebaut oder nicht – unterliegt dem Grundbuchzwang, es muss also im Grundbuch verzeichnet sein. Grundbücher werden in Baden-Württemberg seit einigen Jahren in zentralen Grundbuchämtern geführt. Sie enthalten wichtige Informationen zu Grundstücken, zum Beispiel die Lage und Flurnummer, die im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten, etwaige Leitungsrechte und die Eigentumsverhältnisse. Die Einsicht ins Grundbuch ist neben den Eigentümern grundsätzlich auch Personen mit einem berechtigten Interesse – also beispielweise potenziellen Käufern und auch Erben – gestattet.

Von einer Belastung spricht man, wenn Wegerechte bestehen oder Versorgungsunternehmen Leitungen auf einem fremden Grundstück verlegen dürfen.

Was ist eine Grundschuld?

Im Grundbuch sind auch etwaige Belastungen eines Grundstücks eingetragen, zum Beispiel die Grundschuld. Diese entsteht, wenn der Kauf eines Grundstücks teilweise über Fremdkapital finanziert wird. Meist ist es die kreditgebende Bank, die sich durch einen Eintrag ins Grundbuch absichert. Mit dem Erwerb eines Grundstückes gehen alle Rechte und Pflichten auf die neuen Eigentümer über, auch eine bestehende Grundschuld. Bei einem kreditfinanzierten Kauf wird diese dann durch eine neue Grundschuld abgelöst. Änderungen im Grundbuch müssen vom Notar durchgeführt werden und sind gebührenpflichtig.

Geht das Eigentum durch eine Erbschaft über, ist die Änderung im Grundbuch für die Erben nicht gebührenpflichtig.

Was ist ein Bebauungsplan und was eine Baugenehmigung?

Der Bebauungsplan, kurz B-Plan regelt, welche Gebäude in einem bestimmten Gebiet zu welchem Zweck errichtet werden dürfen – also zum Beispiel ob nur Wohn- oder auch Gewerbenutzungen möglich sind. Plant man an einem bestehenden Gebäude An- oder Umbauten, ist ein Blick in den B-Plan unverzichtbar, denn dort ist zum Beispiel die zugelassene Höhe eines Gebäudes geregelt. Der B-Plan zeigt Ihnen auch, ob auf einem Grundstück mehr Fläche bebaut werden darf, als es aktuell der Fall ist und eine Nachverdichtung mögliche wäre.

Jeder Neubau und wesentliche bauliche Veränderungen an Bestandgebäuden bedürfen einer Baugenehmigung, die vom Baurechtsamt der jeweiligen Gemeinde erteilt wird. Vor dem Kauf einer Immobilie lohnt sich die Einsicht in die Bauakte eines Gebäudes, um festzustellen, ob vorhandene bauliche Erweiterungen wie die Einrichtung eines Wohnkellers überhaupt genehmigt wurden.

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