Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseiten der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH: www.zukunftaltbau.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:  

  • Die Formulare können noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
  • Layoutgrafiken, Bedienelemente, Grafiken und Objekte sind nicht immer mit Alternativ-Texten versehen.
  • Text und Nicht-Text Elemente haben nicht immer einen ausreichend hohen Kontrast.
  • Bei 200% Nur-Text-Zoom überlagern Menüpunkte verschiedener Menüs sich gegenseitig.
  • Eingeblendete Inhalte lassen sich nicht ohne Weiterleitung durch anklicken schließen.
  • Bei Tastaturbedienung ist der Tastaturfokus sehr schwach.
     

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.01.2024 erstellt. Die Aussagen in der Erklärung beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen, in Form einer durchgeführten Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Zukunft Altbau
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Rotebühlstraße 81
70178 Stuttgart
+49-711-4898250
info(at)zukunftaltbau.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
+49-711-2793360
Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.